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Für Übungsleiter*innen, die mindestens einen Ausbildungsteil zum Lizenzerwerb beim BVS Bayern absolviert haben, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung keine Gebühr.
Für Übungsleiter*innen, die
keinen Ausbildungsteil zu einer Lizenz beim BVS Bayern absolviert haben, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von
20,00 € pro Lizenz. Die Rechnungsstellung geschieht nach Eingang und Prüfung des Antrages.