Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation - Geistige Behinderung Block 70 Lehrgang Block 70
Details zur Ausbildung
Der Block 70 umfasst 90 UE/LE:
- 73 UE/LE in Präsenz vor Ort
- 8 UE/LE Hospitationen (die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Geistigen Behinderung absolviert werden.)
- 9 UE/LE Erste-Hilfe (die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich in Präsenz bei externen Anbietern absolviert werden und wird mit dem Lizenzantrag eingereicht. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein)
Der Block 70 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der geistigen Behinderung anbieten möchten.
Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.
Es werden folgende spezifische Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Lernbehinderung, Geistige Behinderung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Teilleistungsstörungen, Verschiedenheiten) vermittelt:
- Didaktik/Methodik
- Medizin
- Sportpraktische Beispiele
- Trainings- und Bewegungslehre
- Psychologie und Soziologie
- Sportorganisation und -verwaltung
- Ernährung
Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Eine Online-Version ist ausreichend.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation - Geistige Behinderung beantragt werden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.