Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation - Geistige Behinderung Block 70 Lehrgang B-A-2410
Wann
05
Okt 2024
17
Nov. 24
Wo
Online & Abensberg
Zoom
Abensberg:
B.B.W. St. Franziskus Abensberg (Berufsbildungswerk), Regensburger Str. 60, 93326 Abensberg
Teil / Ort | Beginn | Ende |
---|---|---|
Teil 1 Online | 05.10.2024 Sa. 09:00 | 06.10.2024 So. 17:00 |
Teil 2 Abensberg | 17.10.2024 Do. 09:15 | 20.10.2024 So. 17:00 |
Teil 3 Abensberg | 15.11.2024 Fr. 09:15 | 17.11.2024 So. 17:00 |
Anmeldung
Details zur Ausbildung
Der Block 70 umfasst 72 UE/LE:
- 56 UE/LE in Präsenz vor Ort
- 8 UE/LE online live via Zoom
- 8 UE/LE Hospitationen (die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in orthopädischen Rehabilitationssportgruppen absolviert werden und sind vor der Ausbildung zu absolvieren)
- 9 UE/LE Erste-Hilfe (die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich in Präsenz bei externen Anbietern absolviert werden und wird mit dem Lizenzantrag eingereicht. Zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein)
Der Block 70 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der geistigen Behinderung anbieten möchten.
Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Es muss die erfolgreichen Teinahme der ersten Lizenzstufe nachgewiesen werden:
- Block 10 + Block 20 (ohne Vorqualifikation)
- Block 20 (mit Vorqulifikation)
Es werden folgende spezifische Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Lernbehinderung, Geistige Behinderung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Teilleistungsstörungen, Verschiedenheiten) vermittelt:
- Didaktik/Methodik
- Medizin
- Sportpraktische Beispiele
- Trainings- und Bewegungslehre
- Psychologie und Soziologie
- Sportorganisation und -verwaltung
- Ernährung
1 200,00 € für Mitglieder
1 550,00 € für Nichtmitglieder
In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung in Einzelzimmern und Verpflegung enthalten. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.
Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:
- Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
- Teilnehmer*innen, die in einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.
Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Eine Online-Version ist ausreichend.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation - Geistige Behinderung beantragt werden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.