Fortbildung C-F-2402 Übungsvielfalt für Menschen mit Behinderung Zur Verlängerung der Lizenz "Reitsport für Menschen mit Behinderung"

Lehre

Wann

Samstag
20
Apr. 24
Sonntag
21
Apr. 24

Wo

Ort
Aurach OT Weinberg
Adresse

Aurach-Turnhalle in Weinberg, Schulstr. 1, 91589 Aurach OT Weinberg


Anmeldung

Kontakt
Foto Frau Simone Mösenlechner
Simone Mösenlechner

Mitarbeiterin Lehre (Fortbildungen)

Kontakt

Details zur Fortbildung

Umfang
15 UE/LE
Beschreibung

Kleine und größere Spiele, Koordination, Kondition, Kräftigung und Entspannung… diese Punkte und noch viel mehr werden Thema des Lehrgangs sein. Ziel ist es, den Übungsleiter*innen ein möglichst breitgefächertes Repertoire an Übungen und Spielen für Menschen mit Behinderung an die Hand zu geben.
Bei diesem Lehrgang handelt es sich um einen Kooperationslehrgang mit der BLVThR, der sich aus zwei Teilen zusammensetzt. Der hier ausgeschriebene 2. Teil dient der Verlängerung der Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport - Behindertensport. Wenn zusätzlich die Lizenz "Reitsport für Menschen mit Behinderung" verlängert werden soll, muss der 1. Teil ebenfalls absolviert werden (Anmeldung direkt über die BLVThR).

Teil / Ort Beginn Ende
Aurach OT Weinberg20.04.2024
Sa.. 17:00
21.04.2024
So.. 17:00
Zielgruppe

Die Fortbildungen im Behindertensport richten sich an Übungsleiter*innen, die eine Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport - Behindertensport besitzen und diese verlängern wollen.

Achtung: Übungsleiter*innen, die (zusätzlich) eine Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation besitzen, können die Lizenz mit den Fortbildungen im Behindertensport nicht verlängern. Die Lizenzverlängerung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe erfolgen.

Gebühren
140,00 € für Mitglieder
245,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:

  • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
  • Teilnehmer*innen, die in einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.

Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.


Hinweise

Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss bei Lehrgängen besucht werden, die in Präsenz stattfinden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

Behindertensport