Fortbildung B-F-2433 Fit mit Alltagsgeräten Übungen und Spielformen im Bereich Koordination, Kraft und Ausdauer für drinnen und draußen
Wann
09
Nov. 24
⇓
16:00
Wo
München
Kleine-Nestler-Schule (KNS), Am Moosfeld 3, 81829 München
Anmeldung
Montag, 9. Sept. 2024
Details zur Fortbildung
8 UE/LE
Wichtiger Hinweis: Da der Lehrgang 8 UE/LE umfasst, muss zur Lizenzverlängerung ein zweiter Lehrgang gebucht werden!
Alltagsgeräte und Kleingeräte wie Joghurtbecher, Tennisbälle, Hocker, Kissen, Handtücher, Flaschen oder Ski-/ oder Wanderstöcke werden oft als Trainingsgeräte unterschätzt, obwohl sie hervorragend geeignet sind für verschiedenste Übungen und Spielformen für drinnen und draußen, für Einzel-, Partner- und Gruppenspiele, ob im Stehen, in der Fortbewegung oder im Sitzen in Hockergruppen. Lerninhalte sind Übungen zur Verbesserung der Alltagsmotorik, Koordinationsübungen- und spielformen, Übungsformen zur Kräftigung der Arm-/ und Schultergürtel, der Bein- und der Rumpfmuskulatur und Tiefenmuskulatur sowie Spielformen zur Grundlagenausdauerschulung.
Die Fortbildungen im Rehabilitationssport richten sich an Übungsleiter*innen, die eine Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation besitzen und diese verlängern wollen.
Übungsleiter*innen, die mehrere Lizenzen im Rehabilitationssport oder zusätzlich eine Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport - Behindertensport besitzen, können mit diesen Fortbildungen alle Lizenzen verlängern.
75,00 € für Mitglieder
140,00 € für Nichtmitglieder
In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.
Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für:
- Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
- Teilnehmer*innen, die in einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.
Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss bei Lehrgängen besucht werden, die in Präsenz stattfinden.
Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.