Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen

Vorbemerkungen

Die Aus- und Fortbildungen in den Strukturen des Deutschen Behindertensportverbands werden auf Grundlage der „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB)“ und der „Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)“ durchgeführt. Darüber hinaus gelten für Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern e.V. die folgenden Richtlinien.

Alle Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern richten sich auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch an Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung werden daher im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufgefordert, sich zu Übungsleiter*innen aus- und fortbilden zu lassen.

 

1. Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

  • Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen über ausreichend eigene Sporterfahrung (z.B. durch regelmäßige Teilnahme an Sport- und Übungsangeboten) verfügen, da diese Kompetenz nicht in den Lehrgängen vermittelt werden kann.

Zulassungsvoraussetzungen für Grundlagen

  • Für die Teilnahme an den Grundlagen (Block 10) werden keine Vorkenntnisse oder Vorqualifikationen vorausgesetzt.
  • Für die Teilnahme an den verkürzten Grundlagen (Block P8 oder Block P16) müssen die Teilnehmer*innen die entsprechenden Vorqualifikationen nachweisen (siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs und Punkt 2).

Zulassungsvoraussetzungen für Ausbildungen im Behindertensport und Sport in der Rehabilitation

  • Für die Teilnahme an den Ausbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Ausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation  müssen die Teilnehmer*innen den Abschluss oder die Anerkennung des Blocks 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

Zulassungsvoraussetzungen für Sonderlehrgänge

  • Für die Teilnahme an den Sonderlehrgängen müssen die Teilnehmer*innen die jeweils erforderlichen Vorqualifikationen bzw. Ausbildungen nachweisen (siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs und Punkt 2).

Zulassungsvoraussetzungen für Para Ski Alpin

  • Sehr gutes Skifahrerisches Eigenkönnen, das rhythmische und sichere Befahren aller Skipisten (blau, rot, schwarz) wird vorausgesetzt. Die Grundtechniken des Skifahrens werden als Teilprüfung im Lehrgang demonstriert werden müssen.

Zulassungsvoraussetzungen für Fortbildungen

  • Siehe Punkt 13.
 

2. Anerkennung von Vorqualifikationen

  • Die Anerkennung der Vorqualifikation findet per Einzelfallprüfung durch die Landesgeschäftsstelle des BVS Bayern statt und bedarf einer schriftlichen Einreichung per E-Mail.
 

3. Anmeldeverfahren

  • Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt immer personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  • Die Teilnehmer*innen müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Lehrgang erfüllen (siehe Punkt 1).
  • Die Anmeldung erfolgt unter Angabe der persönlichen Kontaktdaten online über das Anmeldeformular des jeweiligen Lehrgangs. Die geforderten Nachweise von Vorqualifikationen müssen als Anhang hochgeladen werden.
  • Der Meldeschluss ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen. Später eingehende Meldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn die maximale Teilnahmezahl vor Meldeschluss erreicht ist, ist eine Anmeldung ebenfalls nicht mehr möglich. Weitere Interessent*innen können sich in die Warteliste eintragen lassen und ggf. nachrücken.
  • Bei Überbuchung eines Lehrgangs entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme.
  • Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnahmezahl abhängig. Sollte diese nicht erreicht sein, wird der Lehrgang abgesagt. Bei einer Absage durch den BVS Bayern wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr vollständig erstattet.
  • Die Teilnehmer*innen bekommen vom BVS Bayern nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung eine Rechnung, die gleichzeitig die Anmeldebestätigung darstellt, per E-Mail zugesandt.
  • Alle weiteren Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn per E-Mail versandt.
  • Der BVS Bayern behält sich eine Änderung des Lehrgangs aus organisatorischen Gründen vor.
  • Der BVS Bayern hält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen aus triftigem Grund aus einer Veranstaltung auszuschließen.
 

4. Lehrgangsgebühren

  • Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen.
  • Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für
    • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
    • Teilnehmer*innen, die bei einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.
    • Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
    • Sollte ein*e Teilnehmer*in vor Abschluss des Lehrgangs wieder aus dem Verein austreten, so zählt er*sie automatisch als Nichtmitglied und erhält rückwirkend eine Rechnung über die volle Höhe der Lehrgangsgebühr.
  • Für Mitglieder des VdK, die ehrenamtlich in den Strukturen des VdK tätig sind, gilt die Mitgliedergebühr des BVS Bayern. Ein Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
  • Die Lehrgangsgebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat zu dem in der Rechnung festgelegten Termin eingezogen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der BVS Bayern das Recht vor, den Lehrgangsplatz an andere Interessent*innen zu vergeben.
  • Für die fristgerechte Zahlung sind die Teilnehmer*innen (und nicht Dritte, wie bspw. der Verein etc.) verantwortlich.
  • Bildungsurlaub, Bildungschecks, Bildungsprämien etc. werden nicht vom BVS Bayern anerkannt und können somit auch nicht zu einer (Teil)-Finanzierung der Lehrgangsgebühr angerechnet werden.
 

5. Stornierungen

  • Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
  • Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr erhoben.
  • Tritt ein*e Teilnehmer*in weniger als 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangsgebühr erhoben.
  • Tritt ein*e Teilnehmer*in aus berechtigtem Grund (Krankheit oder andere nicht von dem*der Teilnehmer*in zu vertretenden Gründe) von der Teilnahme zurück, gilt Folgendes: Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer adäquaten Bescheinigung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig, zzgl. evtl. weitere anfallende Kosten von Dritten, z. B. Ausfallgebühren für Unterkunft. Die Bescheinigung muss spätestens sieben Tage nach Absage beim BVS Bayern eingereicht werden.
  • Bleibt ein*e Teilnehmer*in unentschuldigt und unbegründet dem Lehrgang fern, erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.
  • Tritt ein*e Teilnehmer*in nach Beginn des Lehrgangs von diesem zurück, erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

 

6. Kostenrückerstattung

  • Ein Anspruch auf eine anteilige Kostenerstattung (Hotel- Fahrt- und Verpflegungskosten) besteht auch dann nicht, wenn der Lehrgang kurzfristig abgesagt werden muss, z.B. bei einer Absage oder vorzeitigen Abreise, krankheitsbedingt der Dozent*innen.

 

7. Regelmäßige Teilnahme

  • Bei allen Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung und im Zeitplan genannten Terminen Voraussetzung.
  • Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich und unbedingt vorher mit der Landesgeschäftsstelle des BVS Bayern abzustimmen.
  • Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des BVS Bayern legen Kompensationsleistungen für entstandene Fehlzeiten fest.
  • Bei einer unregelmäßigen Teilnahme und unentschuldigtem Fehlen entscheiden die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des BVS Bayern über die eventuelle Teilanerkennung der Aus- oder Fortbildung. Dies ist nur in Einzelfällen möglich und stellt stets eine Ausnahme dar.
 

8. Ausschlussverfahren

  • Teilnehmer*innen können vom Lehrgang ausgeschlossen werden, wenn:
    • die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig gezahlt wird
    • ein*e Teilnehmer*in nicht regelmäßig an den Lehrgangsterminen teilnimmt
    • durch persönliches Verhalten der Lehrgangsablauf erheblich gestört wird
  • Der Ausschluss erfolgt durch den BVS Bayern. Im Falle eines Ausschlusses findet keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr statt.
 

9. Digitale Lehrgänge

  • Für die Teilnahme an Lehrgängen mit digitalen Anteilen muss eine stabile Internetverbindung vorhanden sein.
  • Die Teilnehmer*innen müssen über ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon verfügen.
  • Die Kamera muss während aller digitalen Lehrgangsteile angeschaltet sein. Dies ist Voraussetzung für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme.
 

10. Lehrgangsunterlagen, Lernmaterialien, Lernplattform DBS-IP

  • Die Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn entweder per E-Mail versandt oder über die Lernplattform DBS-IP (www.dbs-ip.de) zur Verfügung gestellt.
  • Die Zugangsdaten für DBS-IP sind für alle Ausbildungen im Behinderten- und Rehabilitationssport gültig und müssen daher aufbewahrt werden.
  • Als Standardwerk für alle Ausbildungslehrgänge gilt das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.). Alle Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, rechtzeitig zu Lehrgangsbeginn im Besitz des Buches zu sein. Die Kosten des Buches sind von den Teilnehmer*innen zu tragen. Das Handbuch wird vom Verlag Neuer Start vertrieben und kann unter www.neuerstart.de als gebundene Ausgabe inklusive Onlineversion oder als reine Onlineversion erworben werden.
  • Ergänzende Lernmaterialien zu Aus- und Fortbildungslehrgängen werden entweder per E-Mail versandt oder über DBS-IP zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Materialien ausgedruckt oder in digitaler Form zum Bearbeiten mitzubringen.

 

11. Dauer der Ausbildung

  • Die Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
  • In diesem Zeitraum müssen auch Hospitationen und die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert worden sein sowie die Beantragung der Lizenz erfolgen.

 

12. Lizenzausstellungen

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die entsprechende Lizenz mittels Lizenzantrag innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Ausbildung beantragt werden.
  • Die Lizenzen werden grundsätzlich nur an Personen vergeben, die in einem Mitgliedsverein des BVS Bayern gemeldet sind.
  • Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation sind im gesamten Bereich des DOSB gültig.
  • Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport, Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation und Trainer*in C Leistungssport - Behindertensport (Ski Alpin) werden ausschließlich per Email übermittelt. Die Lizenz Ski Instructor - Ski Alpin für Menschen mit Behinderung von Interski Deutschland wird per Post versandt.
  • Voraussetzungen für die Ausstellung einer Lizenz sind:
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (Teilnahmebescheinigung erforderlich, wenn die Ausbildung nicht beim BVS Bayern absolviert wurde)
    • Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung in Präsenz (9 UE/LE, nicht älter als 2 Jahre)
    • Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS)"
    • Hospitationsnachweise (wenn gefordert, sofern erforderlich, Umfang siehe Ausschreibung, Formular Hospitationsnachweis)
  • Für Übungsleiter*innen, die die Ausbildung nicht beim BVS Bayern absolviert haben, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Lizenz (Details siehe Lizenzantrag).
  • Eine verlorengegangene Lizenz kann beim BVS Bayern erneut per E-Mail angefordert werden.

 

13. Lizenzgültigkeit

Lizenzgültigkeit bei Neuausstellungen

  • Die Gültigkeit von Lizenzen beginnt mit dem Datum der Ausstellung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin maximal 2 Jahre.

Lizenzgültigkeit bei Verlängerungen

  • Die Lizenz wird vom letzten Tag der Gültigkeitsdauer um maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin um maximal 2 Jahre verlängert. Die Verlängerung der Lizenz kann erst mit Beginn des Quartals erfolgen, in dem Lizenz ausläuft.

 

14. Lizenzverlängerung gültiger Lizenzen

  • Die Lizenzverlängerung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe des*der Übungsleiter*in erfolgen.
  • Die Lizenzverlängerung kann in jedem Jahr des Gültigkeitszeitraums absolviert werden, muss jedoch spätestens im Ablaufjahr stattfinden.
  • Veranstaltungen externer Verbände oder Institutionen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Veranstaltungen, die nicht in Kooperation mit dem BVS Bayern durchgeführt werden, bedürfen einer Sondergenehmigung und müssen unter Vorlage der Inhalte und des Umfangs zur Prüfung beim BVS Bayern eingereicht werden. Fortbildungen anderer Landesverbände des DBS sind davon ausgenommen. Für die Anerkennung einer externen Fortbildung zur Lizenzverlängerung, die von Nichtmitgliedern beantragt wird (Formular Anerkennung externe Fortbildung), erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 70,00 € pro Lizenz.
  • Zur Lizenzverlängerung muss mindestens jede zweite Fortbildung in den Strukturen des BVS Bayern oder einem anderen Landesverband des DBS stattfinden.
  • Alle Übungsleiter*innen sind verpflichtet, den „Ehrenkodex für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und –verbänden des Deutschen Behindertensportverbands e.V. (DBS)“ einmalig unterschrieben vorzulegen. Ist dies nicht mit der Anmeldung zu Lehrgängen oder zur Lizenzausstellung erfolgt, muss dies spätestens mit der Lizenzverlängerung nachgeholt werden.
  • Änderungen von Lizenzen, die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung vorgenommen werden können, werden kostenfrei durch den BVS Bayern durchgeführt.

Lizenzverlängerung im Behindertensport

  • Die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport kann durch die Teilnahme an entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungen im Behindertensport mit mindestens 15 UE/LE verlängert werden.
  • Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss in Präsenz stattfinden.
  • Die Teilnahme an Fortbildungen im Behindertensport ermöglicht keine Verlängerung der Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation.

Lizenzverlängerung Sport in der Rehabilitation

  • Die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation kann durch die Teilnahme an möglichst dem Profil entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungen mit mindestens 15 UE/LE verlängert werden.
  • Mindestens die Hälfte der zu absolvierenden Einheiten muss in Präsenz stattfinden.
  • Übungsleiter*innen, die mehrere Lizenzen im Rehabilitationssport oder zusätzlich eine Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport - Behindertensport besitzen, können mit 15 UE/LE im Rehasport alle Lizenzen verlängern.

Lizenzverlängerung im Bereich Para Ski Alpin

  • Die Lizenzen Trainer*in C Leistungssport - Behindertensport (Ski Alpin) und Ski Instructor - Ski Alpin für Menschen mit Behinderung können durch die Teilnahme an entsprechend ausgeschriebenen Fortbildungen im im Bereich Para Ski Alpin mit mindestens 15 UE/LE verlängert werden.
  • Die Teilnahme an Fortbildungen im Bereich Para Ski Alpin ermöglicht keine Verlängerung der Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation.

 

15. Reaktivierung abgelaufener Lizenzen

Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 4 Jahren

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 15 UE/LE rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 4 Jahre verlängert.
  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit an um 4 Jahre verlängert.
  • Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 2 Jahren (Profil Innere Medizin)

  • In den ersten 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 15 UE/LE rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 2 Jahre verlängert.
  • Überschreitung der Gültigkeit zwischen 4 und 24 Monaten: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE rückwirkend vom letzten Tag der Gültigkeit an um 2 Jahre verlängert.
  • Überschreitung der Gültigkeit um mehr als 24 Monate: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als 24 Monate verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

Regelung für die Lizenz Ski Instructor - Ski Alpin für Menschen mit Behinderung von Interski Deutschland

  • Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis von Fortbildungen mit mindestens 15 UE/LE rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit verlängert.
  • Die Lizenz verfällt nicht komplett und kann zu jedem Zeitpunkt rückwirkend verlängert werden.

 

16. Versicherungsschutz

  • Für Teilnehmer*innen, die über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht gemäß den Versicherungsverträgen des BVS Bayern während des Lehrgangs eine Haft- und Unfallversicherung.
  • Für Teilnehmer*innen, die nicht über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht während des Lehrgangs keine Haft- und Unfallversicherung.
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Philipp Wagner

Referent Bildung/Lehre

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Waltraut Hampe

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Stefanie Rieger

Mitarbeiterin Lehre (Ausbildungen)

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Simone Mösenlechner

Mitarbeiterin Lehre (Fortbildungen)

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