Richtlinien
für Veranstaltungen des BVS Bayern e.V.

Der BVS Bayern e.V. veranstaltet Angebote in den Bereichen Sport, Bildung, Begegnung, Leistungssport und Vereinsentwicklung. Diese Richtlinien gelten für alle Veranstaltungen, soweit in der jeweiligen Ausschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Der BVS Bayern e.V. steht für einen respektvollen, wertschätzenden und inklusiven Umgang und möchte allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Je nach Veranstaltung können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.

1. Geltungsbereich

  • Diese Richtlinien gelten für alle Veranstaltungen, die vom BVS Bayern e.V. selbst durchgeführt oder organisatorisch verantwortet werden. Hierzu zählen insbesondere Sportveranstaltungen, Wettbewerbe, Aktionstage, Tagungen, Kongresse, Workshops, Informationsveranstaltungen, Begegnungsveranstaltungen sowie digitale und hybride Veranstaltungsformate.
  • Die jeweiligen Ausschreibungen und Veranstaltungsinformationen sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Bei Abweichungen zwischen diesen Richtlinien und einer konkreten Ausschreibung gelten die Regelungen der Ausschreibung für die jeweilige Veranstaltung.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigung

  • Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist grundsätzlich an die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Voraussetzungen gebunden.
  • Je nach Veranstaltung können beispielsweise ein bestimmtes Mindestalter, eine Vereinszugehörigkeit, eine sportliche Qualifikation, eine Klassifizierung, eine vorherige Anmeldung oder weitere Voraussetzungen erforderlich sein.
  • Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen zu erfüllen und auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.

Besondere Voraussetzungen

  • Bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben können zusätzliche Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich Wettkampfklasse, Startberechtigung, sportärztlicher Voraussetzungen oder Ausrüstung, bestehen.
  • diese Voraussetzungen werden in der jeweiligen Ausschreibung verbindlich festgelegt.

3. Anmeldung

  • Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt immer personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  • Der Meldeschluss ist der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Später eingehende Meldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn die maximale Teilnahmezahl vor Meldeschluss erreicht ist, ist eine Anmeldung ebenfalls nicht mehr möglich.
  • Bei Überbuchung einer Veranstaltung entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme.
  • Die Durchführung der Veranstaltung ist von einer Mindestteilnehmer*innenzahl abhängig. Sollte diese nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt. Bei einer Absage durch den BVS Bayern wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
  • Die Teilnehmer*innen bekommen vom BVS Bayern nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung eine Rechnung, die gleichzeitig die Anmeldebestätigung darstellt, per E-Mail zugesandt.
  • Alle weiteren Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail versandt.
  • Der BVS Bayern behält sich eine Änderung der Veranstaltung aus organisatorischen Gründen vor.
  • Der BVS Bayern hält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen aus triftigem Grund aus einer Veranstaltung auszuschließen.

4. Teilnahmegebühren

  • Die Höhe der Teilnahmegebühr ist der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen.
  • Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für
    • Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern gemeldet sind und deren Mitgliedschaft durch den Verein auch beim BVS Bayern gemeldet wurden oder
    • Teilnehmer*innen, die bei einem anderen Landesverband des DBS als Mitglied gemeldet sind.
    • Die Mitgliedschaft muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
    • Sollte ein*e Teilnehmer*in vor Abschluss des Lehrgangs wieder aus dem Verein austreten, so zählt er*sie automatisch als Nichtmitglied und erhält rückwirkend eine Rechnung über die volle Höhe der Lehrgangsgebühr.
  • Die Teilnahmegebühr wird per SEPA-Lastschriftmandat zu dem in der Rechnung festgelegten Termin eingezogen.
  • Sollte der Rechnungseinzug scheitern, behält sich der BVS Bayern das Recht vor, den Platz an andere Interessent*innen zu vergeben.
  • Sollte eine Rücküberweisung auf Grund fehlender Deckung des Kontos erfolgen, erhebt der BVS Bayern bei einer erneuten Rechnungsstellung eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €.

5. Rücktritt und Stornierung

Rücktritt durch Teilnehmer*innen

  • Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich. Für den Rücktritt gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen und Stornierungsbedingungen.
  • Sofern in der Ausschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gilt folgende Staffelung:
    • Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
    • Rücktritt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
    • Rücktritt weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr.
  • Bei einem Rücktritt aus einem nachgewiesenen wichtigen Grund, insbesondere aufgrund einer Erkrankung oder eines anderen nicht selbst zu vertretenden Grundes, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
  • Bereits entstandene Kosten Dritter, beispielsweise für Unterkunft oder Verpflegung, können unabhängig davon anfallen und werden gegebenenfalls an die Teilnehmer*innen weiterberechnet.
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

6. Absage oder Änderung der Veranstaltung

Absage durch den BVS Bayern

  • Der BVS Bayern e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen, bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl, aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verändern.
  • Im Falle einer Absage durch den BVS Bayern e.V. wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr grundsätzlich vollständig erstattet, sofern keine abweichende Regelung in der Ausschreibung getroffen wurde.
  • Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere für bereits gebuchte Anreise, Unterkunft oder sonstige persönliche Aufwendungen, werden grundsätzlich nicht erstattet.

Änderungen des Veranstaltungsablaufs

  • Aus organisatorischen oder sachlichen Gründen kann es erforderlich sein, den Veranstaltungsort, den Zeitplan, einzelne Programmpunkte oder eingesetzte Personen zu ändern.
  • Der BVS Bayern e.V. bemüht sich, die Teilnehmer*innen über wesentliche Änderungen rechtzeitig zu informieren.

7. Teilnahme und Verhalten

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Von allen Teilnehmer*innen wird ein respektvoller, wertschätzender und diskriminierungsfreier Umgang erwartet.
  • Anweisungen der Veranstaltungsleitung, des Organisationsteams sowie von eingesetzten Betreuer*innen, Trainer*innen, Referent*innen oder Schieds- und Kampfgerichten sind zu beachten.
  • Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, den Veranstaltungsablauf nicht zu stören und die Rechte und die persönliche Integrität anderer Personen zu respektieren.

Haus- und Veranstaltungsordnung

  • Am Veranstaltungsort gelten zusätzlich die jeweiligen Haus-, Sportstätten- oder Veranstaltungsordnungen.
  • Den dort geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln ist Folge zu leisten.

8. Ausschluss von der Veranstaltung

  • Der BVS Bayern e.V. kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund von einer Veranstaltung ausschließen.
  • Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn:
    • gegen diese Richtlinien oder die Veranstaltungsordnung verstoßen wird,
    • Anweisungen der Veranstaltungsleitung wiederholt nicht beachtet werden,
    • der Veranstaltungsablauf erheblich gestört wird,
    • andere Personen beleidigt, bedroht, diskriminiert oder anderweitig beeinträchtigt werden,
    • falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht wurden,
    • erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder
    • das Verhalten einer Person eine Gefährdung für andere Personen darstellt.
  • Bei einem Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

9. Veranstaltungsunterlagen und Materialien

  • Unterlagen, Präsentationen, Bildmaterialien, Videos und sonstige Materialien, die im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich für den vorgesehenen persönlichen bzw. vereinsinternen Zweck genutzt werden.
  • Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber*innen zulässig.

10. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

  • Bei Veranstaltungen des BVS Bayern e.V. können Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation entstehen.
  • Die Teilnehmer*innen werden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung über geplante Aufnahmen und deren Verwendung informiert.
  • Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich an das Veranstaltungsteam wenden. Der BVS Bayern e.V. bemüht sich, entsprechende Wünsche im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

11. Barrierefreiheit und Unterstützungsbedarf

  • Der BVS Bayern e.V. verfolgt das Ziel, seine Veranstaltungen möglichst barrierefrei und inklusiv zu gestalten.
  • Teilnehmer*innen werden gebeten, einen individuellen Unterstützungs- oder Assistenzbedarf bereits bei der Anmeldung anzugeben, damit die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen möglichst frühzeitig geprüft und umgesetzt werden können.
  • Nicht jeder Unterstützungsbedarf kann kurzfristig berücksichtigt werden. Der BVS Bayern e.V. stimmt notwendige Maßnahmen daher möglichst frühzeitig mit den betreffenden Teilnehmer*innen ab.

12. Versicherungsschutz

  • Für Teilnehmer*innen, die an einer Veranstaltung des BVS Bayern teilnehmen, besteht gemäß den Versicherungsverträgen des BVS Bayern während der Veranstaltung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

13. Datenschutz

  • Die im Rahmen der Anmeldung und Durchführung einer Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
  • Die Daten werden insbesondere zur Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie – soweit zulässig und entsprechend angegeben – zur Kommunikation mit den Teilnehmer*innen verwendet.

14. Gültigkeit der Richtlinien

  • Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen die Teilnehmer*innen die für die Veranstaltung geltenden Richtlinien und Teilnahmebedingungen an.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Der BVS Bayern e.V. behält sich vor, diese Richtlinien bei Bedarf anzupassen oder zu ergänzen. Maßgeblich sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Regelungen, soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist.

Stand: 11. August 2026