Genehmigungsverzicht im Rehasport und Funktionstraining
die AOK Bayern verzichtet seit dem 1. Januar 2024 (zeitlich befristet bis 31. Dezember 2025) auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports und Funktionstrainings.
Genehmigungsverzicht von Verordnungen im Rehabilitationssport
bis auf Widerruf verzichten aktuell mehrere Kostenträger auf die Genehmigung von Verordnungen im Rehabilitationssport. Hier erfährst du, für welche Krankenkassen der Genehmigungsverzicht gilt.