Schwerbehindertenantrag
Der Weg zum Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein offizielles Dokument, das Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland zahlreiche Vorteile und Erleichterungen bietet. Diese können von Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen reichen. Der Ausweis hilft nicht nur im Alltag, sondern auch bei der Inanspruchnahme von speziellen Unterstützungsleistungen. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt werden. Dieser Grad wird durch ärztliche Gutachten und andere medizinische Unterlagen belegt und von den zuständigen Behörden überprüft.

Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Antrag einzureichen, sei es online, postalisch oder persönlich vor Ort. Einmal bewilligt, ermöglicht der Ausweis den Zugang zu verschiedenen staatlichen und privaten Unterstützungsangeboten.

Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtern können. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  1. Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln:

    • In vielen Bundesländern, einschließlich Bayern, erhalten Schwerbehinderte kostenfreie oder ermäßigte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr.
    • Einige Verkehrsunternehmen bieten sogar kostenlose Begleitpersonentickets an.
  2. Steuerliche Vergünstigungen:

    • Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können von Steuererleichterungen profitieren, wie etwa einem erhöhten Behinderten-Pauschbetrag oder der Absetzbarkeit bestimmter Ausgaben.
    • Diese Vergünstigungen können die finanzielle Belastung, die durch die Behinderung entstehen, verringern.
  3. Spezielle Parkberechtigungen:

    • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit bestimmten Merkzeichen können spezielle Parkausweise beantragen, die ihnen das Parken auf Behindertenparkplätzen erlauben.
    • Diese Parkberechtigungen ermöglichen es, näher an Zielorten zu parken und erleichtern den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Geschäften.
  4. Vergünstigungen und Sonderregelungen:

    • Viele Museen, Theater, Zoos und Schwimmbäder bieten ermäßigte Eintrittspreise für Schwerbehinderte an. Oft gilt dies auch für eine Begleitperson, wenn das Merkzeichen "B" im Ausweis vermerkt ist.
    • In kulturellen Einrichtungen und bei Veranstaltungen gibt es oft spezielle Zugänge und Sitzplätze für Menschen mit Behinderungen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  5. Arbeitsrechtliche Sonderregelungen:

    • Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich.
    • Zusatzurlaub: Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 50 haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen pro Jahr.


Häufig gestellte Fragen zum Schwerbehindertenantrag

Was sind die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 muss vorliegen. Dieser Grad wird durch medizinische Gutachten und ärztliche Berichte festgestellt.
  • Die Unterlagen müssen vollständig und aktuell sein, um eine genaue Bewertung der Behinderung zu ermöglichen.

Was ist GdB (Grad der Behinderung)?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß, das den Schweregrad einer Behinderung in Deutschland beschreibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt, wobei ein höherer Wert eine schwerwiegendere Beeinträchtigung bedeutet. Ein GdB ab 50 berechtigt zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Der GdB wird von den Versorgungsämtern oder dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf Basis medizinischer Gutachten und Berichte festgestellt.

Beispiele für die Feststellung des GdB

1. Beispiel: Bewegungsstörung

Ein Patient mit einer chronischen Erkrankung des Bewegungsapparates, z. B. Arthritis, kann eine Einschränkung der Beweglichkeit der Gelenke haben. Um den GdB festzustellen, wird ein Facharzt für Orthopädie aufgesucht, der eine Untersuchung durchführt und die Beweglichkeit sowie den Grad der Schmerzen dokumentiert. Ein Gutachten wird erstellt, das diese Einschränkungen detailliert beschreibt und gegebenenfalls eine Empfehlung für den GdB gibt. Zusätzlich können Berichte von Physiotherapeuten oder Rheumatologen beitragen, ein vollständiges Bild der Einschränkungen zu geben.

2. Beispiel: Sehbehinderung

Bei einer Person mit einer Sehbehinderung, etwa aufgrund einer degenerativen Augenerkrankung, ist ein Besuch beim Augenarzt erforderlich. Der Augenarzt erstellt ein Gutachten, das die Sehschärfe, das Gesichtsfeld und andere relevante Parameter untersucht. Diese Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst. Auch Berichte von Rehabilitationszentren, die Hilfsmittel wie spezielle Sehhilfen oder Schulungen im Umgang mit der Behinderung anbieten, können hilfreich sein, um den Grad der Sehbehinderung und den daraus resultierenden GdB festzustellen.

Wie erhält man ärztliche Gutachten und Berichte?

Der erste Schritt, um die notwendigen Gutachten und Berichte für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, ist die Kontaktaufnahme mit den behandelnden Ärzten. Hier sind einige Schritte, die dabei helfen können:

  1. Regelmäßige Arztbesuche:

    • Es ist wichtig, dass bestehende gesundheitliche Probleme regelmäßig durch Fachärzte überwacht werden. Bei diesen Terminen können Sie direkt nach einem Gutachten oder Bericht fragen, der die aktuelle gesundheitliche Situation beschreibt.
  2. Spezialisierte Ärzte aufsuchen:

    • Bei speziellen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, einen Facharzt oder eine Fachklinik aufzusuchen, die sich auf die entsprechende Erkrankung spezialisiert hat. Diese Spezialisten können detaillierte und aussagekräftige Gutachten erstellen.
  3. Therapie- und Rehabilitationsberichte:

    • Berichte von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder anderen Rehabilitationsdiensten sind ebenfalls nützlich. Diese Dokumente bieten zusätzliche Informationen über den Alltag und die praktischen Einschränkungen, die durch die Behinderung entstehen.
  4. Medizinische Dokumentation sammeln:

    • Alle relevanten medizinischen Dokumente, einschließlich Diagnoseberichte, Operationsberichte und Testergebnisse, sollten gesammelt und geordnet werden. Diese Dokumentation ist entscheidend für die umfassende Beurteilung durch das ZBFS.
  5. Anfrage an den behandelnden Arzt:

    • Falls bestimmte Informationen fehlen, können Sie Ihren Arzt bitten, spezifische Tests durchzuführen oder zusätzliche Berichte zu erstellen. Es ist hilfreich, die Anforderungen des ZBFS im Voraus zu kennen, um gezielt nach den benötigten Informationen fragen zu können.

Was bedeuten die Merkzeichen und welche gibt es?

Im Schwerbehindertenausweis sind neben dem Grad der Behinderung (GdB) auch sogenannte Merkzeichen vermerkt. Diese Merkzeichen geben Auskunft über spezifische Einschränkungen und besondere Bedürfnisse der betroffenen Person. Sie berechtigen zu bestimmten Vergünstigungen und Rechten. Hier eine Übersicht der gängigsten Merkzeichen:

  1. G (gehbehindert):
    Dieses Merkzeichen erhalten Personen, die aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Es ermöglicht unter anderem Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.

  2. aG (außergewöhnlich gehbehindert):
    Personen mit diesem Merkzeichen sind besonders stark in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt. Sie sind beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesen oder haben eine schwere Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit. Mit dem Merkzeichen "aG" kann ein blauer Parkausweis beantragt werden, der das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt.

  3. B (Begleitperson erforderlich):
    Dieses Merkzeichen zeigt an, dass die betroffene Person aufgrund ihrer Behinderung eine ständige Begleitung benötigt. Die Begleitperson kann in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitfahren.

  4. H (hilflos):
    Das Merkzeichen "H" wird vergeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Behinderung ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist, zum Beispiel bei der Körperpflege, Ernährung oder Fortbewegung. Es berechtigt zu verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen und zusätzlichen sozialen Leistungen.

  5. Bl (blind):
    Dieses Merkzeichen wird für blinde Personen oder Menschen mit einer starken Sehbehinderung vergeben. Es bietet unter anderem Vorteile wie den Anspruch auf Blindenhilfe und besondere Unterstützungsleistungen.

  6. Gl (gehörlos):
    Das Merkzeichen "Gl" wird an Menschen vergeben, die gehörlos sind oder eine hochgradige Hörbehinderung haben. Es ermöglicht unter anderem den Zugang zu speziellen technischen Hilfsmitteln und Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr.

  7. RF (Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht):
    Dieses Merkzeichen berechtigt zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Es wird vergeben, wenn die Behinderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebrauchs von Rundfunkempfangsgeräten führt.

Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

  1. Antragsstellung:

    • Der Antrag kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden. Dies ist sowohl online als auch per Post möglich.
    • Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen beizufügen, um den GdB korrekt bestimmen zu können.
  2. Bearbeitungszeit:

    • Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
  3. Zustellung des Ausweises:

    • Nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung wird der Schwerbehindertenausweis postalisch zugestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztliche Gutachten und Berichte, die die Art und Schwere der Behinderung dokumentieren.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular, das beim ZBFS erhältlich ist.
  • Gegebenenfalls weitere Nachweise, wie z. B. Bescheinigungen über den Bezug von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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