Bayerischer Landesbehindertenplan – BLB
Was ist der BLB?
Der Bayerische Landesbehindertenplan (BLB) ist eine finanzielle Zuwendung des Freistaats Bayern zur Förderung des Behindertensports. Die Vereine werden bei der Umsetzung ihres Sportangebots für Menschen mit Behinderung finanziell unterstützt. So sollen Übungsstunden und Kurse gefördert und die Teilnahme an überregionalen Behindertensportveranstaltungen ermöglicht werden. Bereitgestellt werden die Gelder vom Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Wer kann die Förderung beantragen?
Um den BLB zu beantragen, müssen ein gemeinnütziger Verein sowie alle Teilnehmer*innen ordentliche Mitglieder im BVS Bayern sein. Außerdem gilt es, folgendes zu beachten:
- Übungsleiter*innen müssen eine gültige Lizenz besitzen
- Übungsveranstaltungen dürfen eine Mindestdauer von 45 Minuten nicht unterschreiten
- Teilnehmerzahl mit Behinderung: min. 5 und max.15
- Teilnehmerzahl Schwerstbehinderte: min. 3 und max. 7
Eine Förderung der Übungsstunden oder Fahrtkosten entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck (förderungsfähige Kosten) andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden (z.B. EISs, IKS oder Sport).
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Aus den Mitteln des BLB können Übungsstunden sowie Fahrtkosten bezuschusst werden. Die Höhe der finanziellen Leistungen ist dabei:
- pro Übungsveranstaltung bis zu: 15 € (Förderpauschale)
- Zuschuss für Fahrtkosten zu überregionalen Sportveranstaltungen: 60 %
Die Auszahlung der Fördergelder findet einmal jährlich nach Ablauf des Förderzeitraums statt.
Was muss für die Antragstellung erledigt werden?
Möchten Sie von der finanziellen Unterstützung des BLB profitieren, stellen Sie den Antrag direkt bei uns. Die entsprechenden Unterlagen müssen bis zum 15. September des Vorjahres bei uns eingehen. Antragstellung und Abrechnung finden digital statt.
Für die Auszahlung muss auch ein Verwendungsnachweis durch den Verein bereitgestellt werden. Die Einzelnachweise sind bis zum 15. Januar des Folgejahres im Login-Bereich einzugeben, das unterschriebene Dokument muss dem BVS Bayern bis zum 15. März vorliegen.
Wo gibt es noch mehr Informationen?
Alle benötigten Formulare und Vorlagen finden Sie zum Download in unserem Mitgliederbereich. Sonst können Sie sich gerne an unsere Service-Abteilung wenden.
Kontakt
Haben Sie konkrete Fragen oder ist etwas unklar geblieben? Wenden Sie sich gerne an uns.
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