Vereinspauschale

Was versteht man unter Vereinspauschale?

Die Vereinspauschale ist eine finanzielle Zuwendung vom Freistaat Bayern zur Förderung des Sportbetriebs. Sie soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z.B. Beschäftigung von Übungsleiter*innen), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschließlich ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder Ausstattung mit Sport- und Pflegegeräten gewähren.

Wer kann die Zuwendung beantragen?

Als Mitgliedsverein im BVS Bayern können Sie die Vereinspauschale beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese sind u. a. steuerliche Gemeinnützigkeit, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse, Beitragsaufkommen des Vereins, Jugendarbeit (entfällt als Mitglied des BVS Bayern!).

Wie hoch sind die finanziellen Leistungen?

Die Höhe der Vereinspauschale ist u. a. abhängig von der Mitgliederzahl und der -struktur (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Menschen mit Behinderung*, die beim BVS Bayern e.V. gemeldet sind, werden 10fach gewichtet) und von der Anzahl der lizenzierten Übungsleiter*innen im Verein sowie von den im Staatshaushalt für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln im Jahr der Förderung.

*Menschen mit einer Behinderung werden uns entweder unter der Beitragsklasse 2 (intellektuell beeinträchtige Personen) oder Beitragsklasse 3 (Personen mit einer körperlichen oder psychischen Behinderung) gemeldet und müssen über einen Schwerbehindertenausweis verfügen. Nachweise können bei Bedarf angefordert werden.

Beispielrechnung: Ein Verein mit 420 Mitgliedern und 9 lizenzierten Übungsleiter*innen würde eine Vereinspauschale in Höhe von ca. 2.500 € erhalten. Eine Beispielrechnung finden Sie unter Downloads.

Wo kann ich die Vereinspauschale beantragen?

Als Verein beantragen Sie die Vereinspauschale bei Ihrer örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein.

Eine Übersicht über alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern erhalten Sie hier.

Wo gibt es konkrete Informationen?

Wenn Sie weiterführende Informationen zur Vereinspauschale wollen, dann sehen bitte die „Sportförderrichtlinien – SportFÖR“ unter Downloads oder kontaktieren Sie unsere/n Ansprechpartner*in.

Service