Sportabzeichen
Der erste Schritt für sportbegeisterte Menschen mit Behinderungen, die ein Sportabzeichen erwerben wollen, ist der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort erhält der/die BewerberIn die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind. In der Prüfkarte muss ein Prüfer oder Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SGB IX), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Klassifizierungsskala nachzuweisen.
Information: Handbuch Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen
Kontakt
Ansprechpartner*innen in den Bezirken:
Oberbayern: Mirella Fußeder
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Niederbayern: N.N.
Oberpfalz: Dieter Menzel
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Oberfranken: Wolfgang Hofmann
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Mittelfranken: Heide Roth
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Unterfranken: Karin Brand
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Schwaben: Armin Pausewang
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