Präsidium des BVS Bayern
Das Präsidium wird gemäß Satzung regelmäßig alle vier Jahre durch die Mitglieder gewählt und ist für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, unter anderem für die Aufnahme neuer Mitglieder.
Das Präsidium wird gemäß Satzung regelmäßig alle vier Jahre durch die Mitglieder gewählt und ist für alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zuständig, unter anderem für die Aufnahme neuer Mitglieder.