19. Offene Fränkische Meisterschaft Schwimmen

Veranstalter: BVS Bezirk Mittelfranken
Sport

Wann

Samstag
29
März 2025

12:00


Wo

Ort: Fürth
Adresse:

Scherbsgrabenbad Fürth

Scherbsgraben 15, 90766 Fürth


Gebühren

5,00 € pro Teilnehmer bis 3 Starts

7,50 € pro Teilnehmer ab 4 Starts

10,00 € pro Staffel

Das Startgeld ist vereinsweise bis zum 14.03.2024 auf das Konto des BVS-Mittelfranken bei der Sparkasse Fürth zu überweisen.

IBAN: DE84 7625 0000 0009 7665 28 BIC: BYLADEM1SFU

Verwendungszweck: BzM Schwimmen 2025 – Vereinsname

Eine Rückerstattung des Startgeldes bei Nicht-Teilnahme ist nicht möglich.


Anmeldung

Vereinsweise mit beiliegendem Meldebogen an

Heide Roth, Mail: roth@bvs-mittelfranken.de

Mit Abgabe der Meldung erkennt der Teilnehmer die Sport- und Turnierordnung des BVS Bayern sowie die Anti-Doping-Ordnung des DBS an.

Das zu überweisendes Startgeld wird automatisch auf jedem Meldebogen auf der letzten Registerkarte (Staffeln) kumuliert ausgewiesen.

Info

Teilnahme für:

AlleMitglieder, die einer Sportgemeinschaft des BVS Bayern angehören Meldungen nur mit vollständig ausgefülltem Meldebogen über den Verein, mit Namen,

Anschrift, Geburtsjahr, Startpass-Nummer, Schadenklasse und Wettkampfnummer mit Meldezeit. Teilnehmer ohne gültigen Startpass starten unter allgemein Behindert.

Es müssen mindestens 3 Teilnehmer pro Disziplin gemeldet sein.

Koronargeschädigte, einschließlich Zustand nach Herzinfarkt und Endo-Prothesen Träger dürfen an Leistungsveranstaltungen nicht teilnehmen.

Ausnahme, der Teilnehmer legt vom Arzt für diese Meisterschaft eineUnbedenklichkeitsbescheinigung neuesten Datums vor.

Die Unterlagen sind vor Beginn der Turnierleitung vorzulegen. Bei falscher Eintragung wird der Schwimmer vom Turnier ausgeschlossen

Hinweise:

Jede/r Teilnehmer*in ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen an Training und Wettkampf gewachsen ist. Zur Feststellung der Sport-und Wettkampftauglichkeit empfiehlt der DBS ausdrücklich die Durchführung einer sportmedizinischen Grunduntersuchung min. 1xjährlich

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