Jubiläumsrennen anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Oberpfälzer Skiverbands
Wann
08
Feb. 2020
⇓
14:00
Wo
Predigtstuhl Arena / St. Englmar, Doppelschlepplift linke Seite
Anmeldung
Über www.rennmeldung.de unter Nennung der Bankverbindung
Behinderte Teilnehmer melden sich bitte unter Angabe Ihres Wertungsfaktors bei Reinhold Ziermeier (E-Mail-Adresse anzeigen). Anderenfalls ist die
Berücksichtigung des Wertungsfaktors nicht möglich.
Die Teilnahme eignet sich sicherlich auch als letzen Trainingslauf für die Teilnahme an der „Offenen Bayerischen Meisterschaft Ski Alpin“ des BVS Bayern am 15.02.2020 am Großen Arber.
Absagen und Änderungen werden ausschließlich über www.rennmeldung.de bekanntgegeben.
Info
Es wird die neueste IWO/DWO zugrunde gelegt. Die Rennleitung bzw. der Ausrichter behält sich eventuelle Abweichungen vor.
- Körperbehinderte (LW 1 bis LW 12)
- Sehbehinderte / Blinde (B 1 bis B 3)
- Schwerhörige (AB)
- Geistigbehinderte (AB)
- Lernbehinderte (AB)
- Allgemein Behinderte (AB ab einem GdB von 20)
Hinweis: Je nach Teilnehmerzahl wird eine Klassenzusammenlegung vorbehalten!
Ablauf
Besichtigung: 9:30 Uhr
Start 1.Lauf: 10:00 Uhr
Disziplin
Riesentorlauf in einem Durchgang
Wertung
Inklusionsrennen mit Wertung zum OSV-Cup, Disziplin Riesenslalom
Behinderte Teilnehmer werden unter Berücksichtigung Ihres Wertungsfaktors in ihrer jeweiligen Altersklasse gewertet
Siegerehrung
Nach Beendigung des Rennens (ca. 14:00 Uhr) im Restaurant am Waldwipfelweg, Maibrunn. Hierfür sind Eintrittskarten erforderlich. Diese werden beim Rennen im Zielraum ausgegeben!
Preise
Medaillen für die Platzierungen 1 bis 3 jeder Klasse; jeder gewertete Teilnehmer erhält eine Urkunde und nimmt an der Tombola teil. Ausgabe der Preise nur bei der Siegerehrung!
Für den Tagesbesten weiblich/männlich gibt es jeweils einen Siegerpokal.
Startnummernausgabe
Ab 8:00 Uhr im Zielbereich
Voraussetzungen für die Startberechtigung sind Mitglieder in einem Verein des BVS Bayern, bzw. Mitgliedschaft in einem an den OSV angeschlossenen Verein.
Die Nennung der jeweils vorgeschriebenen Klassifizierung.
Die ordnungsgemäße Meldung durch den Verein oder eine Organisation im Sinne des § 4, Nr.1.1 der Sport- und Turnierordnung BVS Bayern, an das Referat Behindertensport des OSV.
Es besteht Helmpflicht.