Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, den 09. Februar 2023 folgenden Gesetzentwurf beschlossen: „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“.
Danach können Vereine künftig auch ohne Regelung in der Satzung hybride Mitgliederversammlungen durchführen. Eine rein virtuelle Mitgliederversammlung soll nur dann möglich sein, wenn es die Mitgliederversammlung in einer vorherigen Versammlung selbst beschlossen hat.